AGB – Elvetic GmbH

Version: 23. März 2026 · Elvetic GmbH · Hauptstrasse 16, 4523 Niederwil (SO), Schweiz · info@elvetic.ch · UID: CHE-372.018.756
Hinweis: Diese AGB richten sich primär an Geschäftskunden (B2B). Individuelle Vereinbarungen in Offerte oder Vertrag haben Vorrang.

Diese AGB gelten für alle Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen der Elvetic GmbH, insbesondere in den Bereichen Videoproduktion, Social Media Content, Marketing, technischer Support, Beratung sowie Beschaffung, Lieferung, Aufbau und Konfiguration von Video-, Audio- und Produktionstechnik sowie digitale Dienste wie Hosting, Cloud-Services und Arbeiten mit Drittplattformen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von der Elvetic GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, E-Mail-Zusage, digitale Signatur oder konkludentes Handeln zustande.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte bzw. Leistungsbeschreibung. Änderungen, Zusatzleistungen oder Mehraufwand nach Beauftragung werden nach effektivem Aufwand oder gemäss Zusatzofferte verrechnet. Vereinbarte Termine können sich dadurch verschieben. Angaben zu Lieferfristen, Produktionszeiten, Funktionen, Reichweiten oder Erfolgen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert, unverbindliche Richtwerte.

  • Preischarakter: Preisangaben können als Fixpreis oder als Schätzung des voraussichtlichen Aufwands (Richtwert) ausgewiesen sein. Massgebend ist die Offerte.
  • Zusatzaufwand: Zusätzliche Stunden, Sonderwünsche oder kurzfristige Mehraufgaben werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
  • Kontingente/Abonnemente: Stundenkontingente gelten ausschliesslich für die jeweilige Abrechnungsperiode. Nicht genutzte Stunden oder Kontingente verfallen ersatzlos und werden nicht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Vorauszahlung: Kontingent-, Abo- oder wiederkehrende Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich oder quartalsweise im Voraus fakturiert und sind entsprechend fällig.
  • Anpassung: Anpassungen des Kontingents oder Leistungsumfangs sind quartalsweise nach Absprache möglich.
  • Optionale Zusatzleistungen: Branchenexklusivität sowie Express (3 Tage / 7 Tage / 24 h) können bei Bedarf separat dazugebucht und offeriert werden.
  • MWST: Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Elvetic GmbH ist aktuell nicht mehrwertsteuerpflichtig; sofern künftig eine Mehrwertsteuerpflicht entsteht, wird die gesetzlich geschuldete MWST zusätzlich verrechnet.
  • Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Je nach Projekt kann eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangt werden.
  • Verzug: Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Fälligkeit ist ein Verzugszins von 5 % p. a. geschuldet.
  • Mahnwesen und Leistungsverweigerung: Erste Mahnung nach 30 Tagen, weitere in sinnvollen Abständen; ab 60 Tagen Inkasso oder Betreibung. Weitergehende Mahn-, Inkasso- und Durchsetzungskosten gehen zulasten des Kunden. Die Elvetic GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug laufende Leistungen einzustellen, zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung weiterzuführen.
  • Die Anzahl inkludierter Korrekturrunden richtet sich nach der Offerte. Weitere Anpassungen werden nach Aufwand verrechnet.
  • Nach Übergabe oder Fertigstellung hat der Kunde die Leistungen innert 5 Werktagen zu prüfen und allfällige Mängel oder Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innert dieser Frist keine schriftliche Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen bzw. genehmigt.
  • Der Kunde hat gelieferte oder zur Veröffentlichung bestimmte Inhalte vor Publikation auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität, Lizenzierung und Freigabefähigkeit zu prüfen.
  • Mit der schriftlichen oder elektronischen Freigabe beziehungsweise mit der Veröffentlichung auf Anweisung des Kunden gelten die betreffenden Inhalte als genehmigt.
  • Mit der Abnahme bestätigt der Kunde die Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit, technische Freigabefähigkeit und rechtliche Zulässigkeit. Vorbehalten bleiben Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar waren oder von der Elvetic GmbH absichtlich verschwiegen wurden.
  • Nach Abnahme und erfolgreicher Durchführung der vereinbarten Leistungen gilt der Auftrag als erfüllt.
  • Bis 7 Tage vor Termin: 25 % der vereinbarten Vergütung
  • 7 bis 2 Tage vor Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • Weniger als 48 Stunden vor Termin: 80 % der vereinbarten Vergütung
  • Bereits erbrachte Leistungen, reservierte Ressourcen, Drittanbieter-Kosten und Spesen werden in jedem Fall voll verrechnet.
  • Der Kunde stellt alle notwendigen Zugänge, Materialien, Inhalte, Informationen, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereit.
  • Verzögerungen, Mehraufwand, Zusatzkosten oder Qualitätsbeeinträchtigungen aufgrund fehlender, verspäteter oder unrichtiger Mitwirkung gehen vollumfänglich zulasten des Kunden.
  • Der Kunde klärt vorgängig, ob Elvetic GmbH Zugriff auf sensible, vertrauliche oder besonders geschützte Daten erhält, und stellt sicher, dass ein solcher Zugriff rechtlich zulässig ist.
  • Der Kunde versichert, dass alle erforderlichen Einwilligungen, Zustimmungen und Freigaben, insbesondere von abgebildeten, aufgenommenen oder anderweitig betroffenen Personen, rechtzeitig eingeholt wurden.
  • Der Kunde bleibt grundsätzlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach anwendbarem Datenschutzrecht verantwortlich.
  • Der Kunde ist verantwortlich für die rechtmässige Nutzung aller Inhalte, Materialien, Marken, Bilder, Videos, Audios, Texte, Software, Zugangsdaten und sonstigen Unterlagen sowie für die Einhaltung von Persönlichkeits-, Urheber-, Marken-, Lizenz- und Datenschutzrechten.
  • Der Kunde sichert zu, über sämtliche für die Verwendung, Bearbeitung, Veröffentlichung und Weitergabe erforderlichen Rechte, Lizenzen und Einwilligungen zu verfügen.
  • Elvetic GmbH ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte oder vom Kunden freigegebene Inhalte rechtlich zu prüfen, und haftet nicht für daraus resultierende Rechtsverletzungen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Der Kunde stellt Elvetic GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Kundenmaterial, Kundenvorgaben, Kundeneingriffen, fehlenden Einwilligungen oder durch den Kunden freigegebenen Inhalten resultieren. Die Freistellung umfasst auch angemessene Anwalts-, Gerichts-, Verfahrens-, Abwehr- und Vergleichskosten, soweit gesetzlich zulässig.
  • Elvetic GmbH darf erstellte Inhalte zu Referenz- und Portfoliozwecken verwenden, sofern der Kunde dem nicht vor oder spätestens bei Veröffentlichung schriftlich widerspricht.
  • Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde eine einfache, nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der erstellten Leistungen für die vereinbarten Zwecke.
  • Eine Übertragung, Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Elvetic GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Urheberrechte, Projektdateien, Rohdateien, Edit-Dateien, Quellmaterial, Konzepte, Layouts, Vorlagen, Source-Files und sonstige Arbeitsgrundlagen verbleiben bei der Elvetic GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
  • Drittlizenzen, Stock-Material, Software und sonstige Fremdleistungen unterliegen ausschliesslich den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Drittanbieter.
  • Rohmaterial, Projektdaten und sonstige Dateien werden 30 Tage gespeichert, sofern nicht anders vereinbart.
  • Nach Ablauf dieser Frist ist die Elvetic GmbH berechtigt, Daten ohne weitere Ankündigung zu löschen.
  • Längere Aufbewahrung, Archivierung, Sicherung oder Herausgabe erfolgt nur gegen separate Vergütung und nach vorgängiger Absprache.
  • Eine Pflicht zur dauerhaften Archivierung, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten besteht nicht.
  • Reiseaufwand: CHF 0.80/km als Pauschale nach Distanz; die Pauschale dient der Abgeltung des Reiseaufwands und wird nicht nach Fahrzeit verrechnet, unabhängig von Stau oder Wartezeiten.
  • ÖV, Flug, Hotel, Parkgebühren, Verpflegungsmehraufwand und sonstige Auslagen: effektive Kosten gemäss Beleg oder branchenüblicher Pauschale.
  • Support, Konfigurationen und technische Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen Standards. Eine Garantie für jederzeitige Verfügbarkeit, Kompatibilität oder fehlerfreie Funktion von Fremdsystemen besteht nicht.
  • Remote-Support erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Der Kunde sorgt für Datenschutz, Systemsicherheit, Zugriffsberechtigungen und Datensicherung; Zugriffe erfolgen auf eigene Verantwortung des Kunden.
  • Sicherheitsmassnahmen (Ausschluss): Elvetic GmbH erbringt keinerlei sicherheitsrelevante Leistungen wie IT-Sicherheitsanalysen, Security Audits, System-Hardening, Firewall/VPN, Benutzer- oder Rechteverwaltung, Patch- oder Update-Management, Monitoring, Intrusion Detection, Incident Response oder Backup- und Wiederherstellungskonzepte, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Die Verantwortung für Betrieb, Wartung, Zugriffsschutz, Datensicherheit und Systemsicherheit sämtlicher PCs, Server, Netzwerke, Software-, SaaS-, Hosting- und Cloud-Systeme liegt ausschliesslich beim Kunden. Einrichtungs- und Konfigurationsleistungen erfolgen ausschliesslich funktional und begründen keine sicherheitsrelevante Verantwortung oder Haftung.
  • Nachbesserung ist die primäre Gewährleistung, soweit eine solche gesetzlich zulässig und sachlich möglich ist.
  • Die Haftung der Elvetic GmbH ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Haftung besteht ausschliesslich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
  • Die Haftung der Elvetic GmbH ist pro Auftrag auf den Netto-Auftragswert beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
  • Ausgeschlossen sind insbesondere indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrüche, Reputationsschäden, entgangene Einsparungen, Datenverluste sowie Ansprüche Dritter.
  • Die Elvetic GmbH haftet nicht für Inhalte, die vom Kunden bereitgestellt, vom Kunden freigegeben oder auf Weisung des Kunden veröffentlicht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
  • Für externe Plattformfehler, Sperrungen, Löschungen, Reichweitenverluste, algorithmische Änderungen, Policy-Änderungen, Social-Media-Ausfälle, Hosting-Störungen, Cloud-Ausfälle oder technische Störungen ausserhalb des Einflussbereichs übernimmt Elvetic GmbH keine Haftung.
  • Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.

Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung der Elvetic GmbH. Soweit Elvetic GmbH Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, erfolgt dies nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben. Falls erforderlich, schliessen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung gemäss schweizerischem Datenschutzgesetz (DSG) und, sofern anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab. Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung, die Information betroffener Personen sowie die Zulässigkeit der übermittelten Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der Elvetic GmbH, insbesondere Stromausfälle, Serverprobleme, Netzwerkausfälle, behördliche Massnahmen, Naturereignisse, Pandemien, Arbeitskämpfe, Lieferengpässe oder Ausfälle von Drittanbietern, entbinden die Parteien für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten. Die Elvetic GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung, soweit diese auf solche Umstände zurückzuführen sind.

  • Bei Lieferung von Waren, Geräten oder sonstiger Technik gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe an den Kunden auf diesen über.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Gegenstände Eigentum der Elvetic GmbH.
  • Der Kunde unterstützt auf Verlangen alle erforderlichen Mitwirkungen zur Begründung oder Eintragung eines Eigentumsvorbehalts.
  • Gewährleistungs-, Garantie- und Supportansprüche für von Dritten hergestellte Produkte richten sich, soweit zulässig, ausschliesslich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten.
  • Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; E-Mail genügt, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.
  • Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Elvetic GmbH im Kanton Solothurn.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
  • Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung der AGB der Elvetic GmbH.
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