AGB – Elvetic GmbH
Hinweis: Diese AGB richten sich primär an Geschäftskunden (B2B). Individuelle Vereinbarungen im Angebot/Vertrag haben Vorrang.
1. Geltung & Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen der Elvetic GmbH in den Bereichen Videoproduktion, Social-Media-Content und Beratung. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, E-Mail-Zusage, digitale Signatur oder konkludentes Handeln zustande.2. Leistungsumfang, Änderungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung. Änderungen nach Beauftragung werden nach Aufwand oder gemäss ergänzendem Angebot verrechnet; vereinbarte Termine können sich entsprechend verschieben.3. Zahlungsbedingungen & Mahnwesen
- Bezahlung: Grundsätzlich nach Abnahme. Je nach Projektgrösse kann eine 50 % Anzahlung verlangt werden.
- Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.
- Verzugszinsen: 5 % p. a. ab Fälligkeit.
- Mahnwesen: Erste Mahnung nach 30 Tagen, weitere Erinnerungen in angemessenen Abständen; ab 60 Tagen kann die Forderung an Inkasso/Betreibung übergeben werden.
- MWST-Hinweis: Preise in CHF, exkl. MWST. Derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG (Jahresumsatz < CHF 100’000).
4. Korrekturrunden
Die Anzahl inkludierter Korrekturrunden richtet sich nach der Offerte und hängt vom gewählten Videopaket ab. Weitere Korrekturrunden können gegen Aufpreis gemäss aktueller Preisliste oder Zusatzangebot hinzugebucht werden.5. Stornierungen & Terminverschiebungen
- Bis 7 Tage vor Termin: 25 % des Auftragswerts
- 7–2 Tage vor Termin: 50 %
- < 48 h vor Termin: 80 %
- Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Spesen werden stets vollumfänglich verrechnet.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Bereitstellung aller benötigten Inhalte (Logos, CI, Skripte etc.) gemäss Briefing-Deadline.
- Feedback je Korrekturrunde innert 48 Stunden.
- Verspätete Mitwirkung kann Termine verschieben und Mehraufwand auslösen (Verrechnung nach Aufwand).
7. Nutzungsrechte
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde eine einfache, nicht exklusive, weltweite und zeitlich unbefristete Lizenz an den finalen Deliverables für die vereinbarten Zwecke.
- Das Urheberrecht verbleibt bei der Elvetic GmbH. Rohdaten und Projektdateien sind nicht Vertragsbestandteil, ausser wenn ausdrücklich vereinbart.
- Drittlizenzen (z. B. Musik, Stock, Sprecher, Locations) werden zweckgebunden lizenziert; Laufzeit, Umfang und Territorien richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
8. Rohmaterial & Projektdateien
- Rohmaterial verbleibt bei der Elvetic GmbH und wird standardmässig 30 Tage gespeichert.
- Eine längere Speicherung oder Herausgabe kann gegen Aufpreis vereinbart werden.
9. Musik, Stock-Material & Sprecher
- Lizenzen und Drittkosten werden separat verrechnet, sofern nicht in der Offerte enthalten.
- Es wird nur Material verwendet, das vom Auftraggeber bereitgestellt oder schriftlich freigegeben wurde.
10. Portfolio & Referenzen
Elvetic GmbH darf erstellte Inhalte und Ausschnitte daraus zur Eigenwerbung verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich bei Vertragsschluss widerspricht.11. Reise- & Spesenregelung
- Fahrten: CHF 0.80/km (inkl. Reisezeit).
- ÖV/Flug/Hotel: effektive Kosten gemäss Beleg.
12. Leistungsausfall & Verzögerungen
Bei Verzögerungen aus eigenem Verschulden informiert Elvetic GmbH den Kunden unverzüglich, bemüht sich um Ersatz und erstattet ggf. anteilig oder vollständig geleistete Zahlungen.13. Gewährleistung & Haftung
- Gewährleistung durch Nachbesserung.
- Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Keine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn.
14. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung. Bei Auftragsverarbeitung wird eine separate AVV abgeschlossen.15. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb zumutbarer Kontrolle entbinden beide Parteien vorübergehend von ihren Leistungspflichten.16. Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
- Änderungen bedürfen zumindest der Textform.
- Schweizer Recht, Gerichtsstand Kanton Solothurn.